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Freie Fahrt nur mit Feinstaubplakette



Verden (uln). Im Kampf gegen schadstoffreiche Abgase dürfen Städte und Kommunen seit knapp einem Jahr in Innenstädten, an einigen Bundesstraßen und Verkehrsknotenpunkten so genannte Umweltzonen einrichten, die nur noch umweltfreundliche Autos befahren dürfen. Als erste Städte bundesweit haben Berlin, Köln und Hannover mit Beginn dieses Jahres von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Autofahrer, die in einer Umweltzone fahren wollen, müssen eine so genannte Feinstaubplakette an die Windschutzscheibe heften, die Auskunft über den Schadstoffausstoß des Wagens gibt. Darauf weist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Landkreises Verden hin.

Ulrich Schaafberg von der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises mit den Feinstaubplaketten.
  Die besonders feinstaubgefährdeten Gebiete werden durch das Verkehrszeichen „Umweltzone“ ausgewiesen. Zusatzschilder unter dem Zeichen zeigen an, welche Feinstaubplakette – rot, gelb oder grün – für eine Durchfahrt erforderlich ist. Die verschiedenen Farben stehen für verschiedene Schadstoffgruppen. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen bei einem feinstaubbedingtem Fahrverbot diesen Bereich nicht durchfahren. Wer trotzdem ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Die Plakettenpflicht trifft den Großteil der Autofahrer. Ausgenommen vom Verkehrsverbot sind lediglich mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung, außerdem Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und im Schwerbehindertenausweis die Eintragungen „aG“, „H“ oder BI“ haben, darüber hinaus Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Bundeswehr.
Die kostenpflichtigen Feinstaubplaketten sind bei den Zulassungsbehörden und bei den zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen wie beispielsweise TÜV, Dekra, KÜS sowie Werkstätten erhältlich. Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, verrät die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Rückfragen beantwortet die Zulassungsstelle unter Telefon (04231) 15-245.
 
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